ERSTE HILFE FÜR KATZEN AM IFGE BURGENLAND

Für Katzen gilt in der Ersten Hilfe das gleiche Prinzip wie bei Mensch & Hund: entscheidend ist, in den ersten Minuten rasch und richtig zu reagieren.
Um auch in Notsituationen mit Katzen Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren, wird es bald wieder am IFGE ebenso ein speziell auf Stubentiger zugeschnittenes Erste-Hilfe-Seminar geben. Mit den richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen wird die bestmögliche Voraussetzung für eine erfolgreiche anschließende tierärztliche Behandlung geschaffen
Seminarinhalte
THEORETISCHER TEIL
- Beurteilung der Normalwerte
- Gefahrenquellen (Kippfenster, Herdplatte, Krallenverletzungen…)
- Verhalten des Tierbesitzers bei einem Unfall
- ABC der Wiederbelebung
- Wundversorgung, wann und wie schnell muss ein Tierarzt aufgesucht werden
- Gefahren für den/die Helfer/in, wichtige Ratschläge bei Bissverletzungen, die Rechtslage (wer muss helfen, wer muss zahlen…
PRAKTISCHER TEIL
- Herz abhören
- Puls fühlen
- Temperatur messen
- Atmung beurteilen
- Untersuchung von Ohren, Augen, Zähnen
- Wie halte ich das Tier richtig?
- Wundversorgung und Verbände
- Wiederbelebungsmaßnahmen (Beatmung, Herzdruckmassage bei Modellkatze)
Der praktische Teil wird an Hunden geübt.
Termin / Kosten / Ort
Leitung: Dr. Josef Ferber
Termin: 20. Juni 2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr - noch 2 freie Plätze
Kosten: € 98,- inkl. Skripten
Ort: IFGE Wien, Mariahilferstr. 76/4/39, 1070 Wien
Zahlungsbedingungen
Seminargebühren sind nach Anmeldung auf das Vereinskonto:
BAWAG PSK AT74 1400 0051 1085 5500 BIC: BAWAATWW
zu überweisen.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck Erste Hilfe Katzen + Ihren Namen an. Erst nach Zahlungseingang ist der Platz für Sie fix reserviert.
Bei Absage bis zu 8 Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn entsteht keine Stornogebühr. Bei Absage bis 6 Wochen vor Beginn ist 50 % Stornogebühr zu bezahlen; danach die volle Seminar-/Lehrgangsgebühr und ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Bei Krankheit seitens der Kursleitung kann es zu Terminverschiebungen oder Traineränderungen kommen.
Die Schweigepflicht bezüglich der Privatsphäre der KursteilnehmerInnen ist anzuerkennen. Etwaiger Zahlungsverzug wird dem gerichtlichen Mahnwesen zugeführt. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wien. Bei Abbruch oder Fernbleiben von Ausbildungen werden keine Kosten rückerstattet oder erlassen.
Alle Teilnehmer/innen erhalten eine Bestätigung über fachliche Fortbildung.
Anmeldung
Hier gelangen Sie zu unserem Anmeldeformular.